Atemschutzgeräte


Atemschutzgeräte Atemschutzgeräte

Luftverschmutzung in Form von Gasen, Dämpfen oder gefährlichen Partikeln kann die Lungen und andere lebenswichtige Organe schädigen und bei den exponierten Personen Asthma oder Allergien hervorrufen.

Atemschutzgeräte schützen vor verschiedenen Arten von Luftverschmutzung

Atemschutzgeräte lassen sich in zwei Kategorien unterteilen. Um zu wissen, welchen Typ Sie wählen sollten, müssen Sie die Art der Verschmutzung kennen, gegen die Sie sich schützen möchten.

Atemschutzgeräte

Damit  Atemschutzgeräte verwendet werden können, muss die Luft mindestens 19,5 % Sauerstoff enthalten. Der Filtertyp wird basierend auf der Art der Verschmutzung ausgewählt, gegen die Sie sich schützen möchten, und sollte gemäß den Filteranleitungen des Herstellers verwendet werden.

Atemschutzgeräte mit Luftversorgung

Wenn die Luft weniger als 19,5 % Sauerstoff enthält, muss ein Atemschutzgerät mit Luftversorgung aus einer unbelasteten Quelle verwendet werden. Dies gilt auch und insbesondere, wenn geruchslose Gase vorhanden sind.

Auswahl eines Atemschutzgeräts:

  • Identifizierung: Gegen welche schädlichen Gase, Staub, Rauch oder Aerosole müssen Sie sich schützen? Der Arbeitsplatz muss bewertet werden, um die Konzentration der Schadstoffe zu ermitteln.
  • Risikobewertung: Ist während der gesamten Expositionszeit ausreichend Sauerstoff vorhanden? Welche gesundheitlichen Auswirkungen sind mit den verschiedenen Risikozonen verbunden? Gibt es weitere Risiken wie Funken oder explosive Stoffe?
  • Auswahl eines Atemschutzgeräts: Halbmaske, Vollmaske, mit Gebläseunterstützung oder Druckluftgerät. Bei geringer Belastung: Halb- oder Vollmaske mit Filter. Bei höherer Belastung oder längeren Schichten: Gebläseunterstützter Atemschutz. In Situationen mit niedrigem Sauerstoffgehalt sowie bei geruchs- und geschmacklosen Gasen: Druckluftgerät. Wählen Sie den richtigen Filter entsprechend den Empfehlungen des Herstellers.
  • Schulung: Anpassen, Funktionskontrolle, Montage, Lagerung und Wartung. Routinen für Reinigung und Austausch von Filtern und Verbrauchsteilen.

Schutzfaktor für gefilterte Atemschutzgeräte gemäß europäischer Norm (NPF):

Gasfilter in Atemschutzgeräten:

Schutz vor Gasen/Dämpfen mit einem Aktivkohlefilter. An einem Standort können häufig verschiedene Gase/Dämpfe vorhanden sein. Die Gase/Dämpfe müssen bekannt sein, um den richtigen Gasfilter auswählen zu können (siehe Herstellerempfehlungen). Bei Vorhandensein einer Kombination aus Gasen/Dämpfen und Partikeln sollte ein Kombinationsfilter verwendet werden.

Beispiele für den Einsatz von Atemschutzgeräten:

  • A: Lösungsmittel im Zusammenhang mit Lack-, Anstrich- und Klebearbeiten. Spritzen von Pestiziden. Desinfektion von Gewächshäusern und Hühnerställen.
  • B: Elektrolysearbeiten (säurehaltige Gase). Chloranlagen in Wasserwerken (Chlor). Entleerung von Flüssigdüngeranlagen (erfordert einen Sauerstoffgehalt von mindestens 19,5 %).
  • E: Erzröstung. Verbrennungsanlagen (Schwefeldioxid).
  • K: Papier- und chemische Industrie (Ammoniak).

Schutzfaktor:

Der Schutzfaktor zeigt, wie effektiv das Gerät ist, um die Menge an Schadstoffen zu reduzieren, die in die Atemwege gelangen, d. h. in die Maske.

Assigned Protection Factor (APF / Zugewiesener Schutzfaktor): Basierend auf Messungen außerhalb und innerhalb des Atemschutzgeräts, durchgeführt unter anderem in realen Arbeitsumgebungen und an Arbeitspersonal. Der APF liegt deutlich unter dem theoretischen Schutzfaktor.

Nominal Protection Factor (NPF / Nennschutzfaktor): Basierend auf Laborwerten im Zusammenhang mit der Zulassung des Atemschutzgeräts nach EN-Norm. Das Konzept beruht auf dem theoretischen Leckageprozentsatz (z. B.: FFP3-Maske mit maximal 2 % Leckage ergibt einen Schutzfaktor von 100/2 = 50).

Hygienegrenzwert (HLV): Von den Behörden (Verwaltungsnorm) festgelegter Wert, der die maximal zulässige Durchschnittskonzentration über einen Arbeitstag sowie den Höchstgrenzwert angibt. Verwaltungsnormen werden von der norwegischen Arbeitsaufsichtsbehörde veröffentlicht.

Berechnung des empfohlenen Schutzfaktors (RPF / Recommended Protection Factor): Schadstoffkonzentration / HLV (z. B.: Konzentration 1.000 mg/m³ und ein Hygienegrenzwert von 100 mg/m³ ergibt einen empfohlenen Schutzfaktor von 10, d. h. ein Atemschutzgerät mit Schutzfaktor 10).

Protection factor for filtered respiratory protection devices Protection factor for filtered respiratory protection devices

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